Inbetriebnahmesteuer Fahrzeuge
Die Inbetriebnahmesteuer für Fahrzeuge (BIV) ist eine einmalige Steuer, die jeder Eigentümer eines neuen Fahrzeuges oder eines Gebrauchtfahrzeuges ab erster Inbetriebnahme in Belgien bezahlen soll. In der flämischen Region zieht das flämische Steueramt die Inbetriebnahmesteuer ein.
Bedingungen
Die Inbetriebnahmesteuer (BIV) soll bezahlt werden für PKWs, Minibusse, Motorräder (> 50cc), Boote und Flugzeuge, die in Belgien eingetragen sind.
Manche Fahrzeuge bekommen eine Freistellung (nach Antrag):
- Fahrzeuge, die von Behinderten und Kriegsinvaliden als persönliches Transportmittel benutzt werden;
- Fahrzeuge, die ausschließlich für den Transport von Kranken benutzt werden;
- Fahrzeuge von bestimmten Behörden oder internationalen Instanzen;
- Elektrische Fahrzeuge, plug-in hybride Fahrzeuge, Wasserstoffahrzeuge und Erdgasautos.
Procedure
Nach der ersten Eintragung Ihres Fahrzeuges beim Amt Eintragung Fahrzeuge (DIV - immatrikulation des véhicules) empfangen Sie automatisch einen Steuerzettel vom flämischen Steueramt. Nach Empfang des Steuerzettels sollten Sie innerhalb von 2 Monaten die Inbetriebnahmesteuer bezahlen.
Wenn eine Freistellung zutrifft, können Sie diese beantragen:
- über das geeignete Formular(externe Webseite) (auf Niederländisch)(öffnet in neuem Fenster)
- per Post; Anschrift:
Vlabel - flämisches Steueramt
Vaartstraat 16
9300 Aalst
België
Betrag
Der Steuerbetrag hängt ab von der Umweltfreundlichkeit und vom Alter des Fahrzeuges laut Datum der ersten Inbetriebnahme.