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Führerschein und Fahrausbildung

Um ein Kraftfahrzeug zu führen, brauchen Sie einen Führerschein.  Mit einem Führerschein weisen Sie nach, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse und Fahrtüchtigkeit verfügen.

Es gibt verschiedene Führerscheinklassen. Auf Ihrem Führerschein wird die erlaubte Fahrzeugklasse angedeutet. Sie können einen Führerschein erhalten, indem Sie eine Fahrausbildung, die aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung zusammengesetzt ist, bestehen. Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, können Sie bei Ihrer Gemeinde den Führerschein beantragen.

Fahrausbildung

  • An der theoretischen Prüfung kann man ab dem Alter von 17 Jahren teilnehmen.
  • Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, wird Ihnen ein provisorischer Führerschein ausgehändigt. Beachten Sie, dass das Ergebnis der theoretischen Prüfung nur 3 Jahre gültig bleibt. Für die praktische Prüfung, hat man die Wahl zwischen 2 Ausbildungsformen:
    • mit einer Fahrschule: Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind, sind Sie berechtigt, allein zu fahren nachdem Sie 20 praktische Fahrstunden bei einer anerkannten Fahrschule absolviert haben. Der provisorische Führerschein ist 18 Monate gültig.
    • mit einem eigenen Begleiter: der Begleiter soll eine Ausbildung von 3 Stunden machen. Der Name des Begleiters wird auf dem provisorischen Führerschein erwähnt. Es können maximal 2 Begleiter auf einem provisorischen Führerschein erwähnt werden. Die Anerkennung eines Begleiters ist 10 Jahre gültig. Der provisorische Führerschein ist 36 Monate gültig.
  • Nach einer Ausbildung von mindestens 5 Monaten können Sie zur praktischen Prüfung zugelassen werden.
  • Wenn Sie die praktische Prüfung bestanden haben, erfolgt ein Probejahr. Während dieser Periode dürfen Sie keine schweren Übertretungen begehen.